Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Studierende, die Schwierigkeiten bei der Zahlung der Studiengebühren haben, mindestens 50 km entfernt wohnen und die Prüfung ohne Fehlprüfung bestanden haben, sollten sich dringend an das Jugendamt der Fakultät wenden, auch wenn sie aus den Vorjahren stammen. Die Bearbeitung erfolgt über das Jugendamt mit Vorlage einer Kopie des Personalausweises.