Wichtiger

Wichtiger Hinweis für Studierende

29 Dec 2024


Artikel (125) der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes Nr. 49 von 1972 über die Organisation von Universitäten besagt:
„Jeder Studierende, der beim Betrügen oder beim Versuch des Betrügens in einer Prüfung erwischt wird, wird vom Dekan oder seinem Vertreter aus dem Prüfungssaal verwiesen, von der Teilnahme an den restlichen Prüfungen ausgeschlossen, gilt in allen Prüfungsfächern als nicht bestanden und wird an das Disziplinarkomitee verwiesen.“

Die Hochschulverwaltung fordert alle Studierenden dringend auf, sich an die Regeln zu halten und jedes Verhalten zu unterlassen, das die für die Durchführung von Prüfungen erforderliche ruhige Atmosphäre stören könnte.