Ausleihregeln
Für die externe Anleihe von Fakultätsmitgliedern und Assistenten können sie zwei Bücher ausleihen, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
- Ein Exemplar kann nicht ausgeliehen werden.
- Es ist nicht gestattet, Quellen, Mitteilungen und Zeitschriften auszuleihen.
- Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, etwaige Verwaltungskosten und den dreifachen Preis des Buchs zu seinem aktuellen Preis für etwaige Schäden in seiner Verwahrung aus Bibliotheksbüchern auszugleichen, und es ist ihm untersagt, für ein ganzes Jahr zu leihen.